Rechtsform des Wohnprojekts

Wir haben uns mit den möglichen Rechtsformen von Wohnprojekten beschäftigt und sind mittlerweile im rechtlichen Status einer Planungs-GbR organisiert, die ab Baubeginn in eine Bau-GbR übergeht. Nach Fertigstellung kann die GbR in eine Eigentümergemeinschaft umgewandelt werden; die Entscheidung darüber wird später noch von den Projekt­mitgliedern getroffen.
Die Finanzierung unserer Wohnungen soll gemeinschaftlich mit der GLS-Bank erfolgen, bei der bereits ein Geschäftskonto  besteht.
Wir beabsichtigen, mit der Stadt Oldenburg einen Erbpachtvertrag über das Grundstück abzuschließen.

Unser Grundstück, Im Hintergrund das benachbarte Quartier „Helleheide“; Foto: privat